Auslandsgeschäft

Auslandsgeschäft
I. Allgemein1. Begriff/Formen: Wirtschaftsbeziehungen zwischen gebietsansässigen Unternehmen und gebietsfremden Partnern, die unterschiedlichen Wirtschaftsstufen/-kreisen angehören können. A. können direkt oder indirekt abgewickelt werden; alle Formen des Außenhandelsgeschäfts ( Ausfuhr,  Einfuhr,  Transithandel) sowie alle Arten internationaler Betätigung, v.a. Dienstleistungen (Transport, Versicherung), Finanzierung, Beratung, gewerbliche Dienstleistungen und Service,  Kontraktmanagement etc., Vertragsproduktion ( unmittelbar kundenorientierte Produktion), Vergabe (Nutzung) von Lizenzen an (von) ausländische(n) Partner(n) (Auslandslizenzen),  Joint Venture und sonstige Kooperationen im A. (z.B. Exportkooperation),  Montage, Formulierung und  Konfektionierung im Ausland sowie  Veredelung. Endfertigung und Produktion durch eigene Niederlassungen im Ausland.
- 2. Risiken: Grundsätzlich bestehen die bekannten ökonomischen Risiken, v.a. bei der (Weiter-) Entwicklung eines neuen (alten) Produktes, die mit hohen Forschungs- und Entwicklungskosten verbunden ist, sowie Risiken der Markterschließung und der Lebenserwartungen eines Erzeugnisses, die mit den Maßnahmen der Konkurrenz zusammenhängen. Diese Risiken können durch eine Betätigung auf Auslandsmärkten sowohl eine Reduktion als auch eine Verstärkung erfahren. Im A. werden darüber hinaus (neben dem politischen Risiko) noch verschiedene spezielle wirtschaftliche Risiken unterschieden, wie z.B.: (1) Übertragbare (versicherbare) Risiken im A., v.a. Transportrisiko, Wechselkurs-Risiko sowie Kredit- bzw. Finanzierungs- und Transferrisiko; (2) nicht übertragbare (nicht versicherbare) Risiken im A., v.a. Erfüllungsrisiko (Abnahme der Ware), Marktrisiko, Zollrisiko, Standortrisiko und Preisrisiko bzw. -gefahr; (3) Risiken bei Auslandsniederlassungen, -beteiligungen und -kooperationen, die z.T. übertragbar und z.T. nicht übertragbar sind. Eine Analyse der Risiken im A. wird im Rahmen des  Länderratings versucht.
II. A. in Banken:Bankgeschäfte mit dem Ausland, d.h. Kreditinstituten, Unternehmen (Firmenkunden) und in geringerem Maße auch mit Privatkunden außerhalb des Staates, in dem das jeweilige Institut seinen Sitz hat. Das A. deutscher Kreditinstitute ist durch Außenwirtschaftsrecht oder sonstige Vorschriften des öffentlichen Rechts kaum beschränkt. Zum A. der Kreditinstitute gehören v.a. der Zahlungsverkehr (Zahlungen ins Ausland, Zahlungen aus dem Ausland jeweils durch Überweisung (Clean Payment) oder Scheck), das Dokumentengeschäft (Dokumenteninkasso, Dokumentenakkreditiv), die Exportfinanzierung durch Kreditinstitute sowie Geschäfte im Devisenhandel, das Auslandskreditgeschäft und das Garantiegeschäft. Der Deutschen Bundesbank gegenüber sind Meldungen über den Außenwirtschaftsverkehr abzugeben. Literatursuche zu "Auslandsgeschäft" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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